Erklärung zur Barrierefreiheit
Geltungsbereich
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter der https://pigadi.de/ veröffentlichte Website der pigadi GmbH.
Wir sind bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen. Die Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit wird im Gesetz über die barrierefreie Informations- und Kommunikationstechnik Berlin (BIKTG Bln) verlangt. Die technischen Anforderungen zur Barrierefreiheit ergeben sich aus der BITV 2.0.
Wann wurde die Erklärung zur Barrierefreiheit erstellt bzw. aktualisiert?
Diese Erklärung wurde am 18.07.2024 überarbeitet.
Die Überprüfung der digitalen Barrierefreiheit wurde von einem unabhängigen Dienstleister durchgeführt.
Wie barrierefrei ist das Angebot?
Dieser Webauftritt ist nur teilweise barrierefrei. Es werden nur teilweise die Anforderungen der aktuellen BITV erfüllt.
Die Informationen auf dem Internetauftritt der pigadi GmbH werden in einfacher Sprache bereitgestellt. Wir legen großen Wert auf eine einfache Darstellung der bereitgestellten Inhalte zu unseren (technischen) Sachverhalten und Hintergründen unserer Arbeit. Im Einzelnen sind das unter anderem: einfache und große Schriften, großer Zeilenabstand, vielfältiger Einsatz von hochwertigen sowie vordergründigen Bildern.
Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?
Die nachstehend aufgeführten Bereiche sind nicht barrierefrei:
- Videos enthalten keine Untertitel und keine Audio-Deskription
- Zum Download angebotene PDF-Dateien sind teilweise nicht barrierefrei, da es sich um Inhalte von Dritten handelt, die nicht der Kontrolle von Pigadi unterliegen
- Informationen in Gebärdensprache / Leichter Sprache fehlen
- Das Hauptmenü ist nicht vollständig barrierefrei bedienbar:
- Bei einer Textvergrößerung von bis zu 200% sind je nach Bildschirmgröße nicht alle Menüpunkte erreichbar.
- Eine Zustandserkennung für Screenreader für das aufklappbare Untermenü ist nicht vorhanden.
- Barrierefreie Alternative für das Untermenü: Auf der jeweils übergeordneten Seite werden Links auf die Unterseiten zusätzlich in der Seitenspalte zur Verfügung gestellt.
- Tastatur-Steuerung: Wenn das Suche-Overlay aktiv ist, sind Elemente im Hintergrund trotzdem per Tastatur ansteuerbar.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.
Barrieren melden: Kontakt zu den Feedback Ansprechpartnern
Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen unter info@pigadi.com an.
Kontakt zur Landesbeauftragten für digitale Barrierefreiheit
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Landesbeauftragte für digitale Barrierefreiheit wenden.
[https://www.berlin.de/moderne-verwaltung/barrierefreie-it/anlaufstellen/landesbeauftragte/formular.989601.php]
Weitere Informationen zur Landesbeauftragten für digitale Barrierefreiheit:
[https://www.berlin.de/moderne-verwaltung/barrierefreie-it/anlaufstellen/landesbeauftragte/artikel.988070.php]